Einleitung
Die Corona-Zeit hatte weltweit tiefgreifende gesellschaftliche Auswirkungen. Viele der damals getroffenen politischen Entscheidungen erfolgten unter erheblichem Zeitdruck und Unsicherheit, was die Dringlichkeit einer umfassenden Aufarbeitung verdeutlicht.
Angesichts der aktuellen Berichterstattung über das Auftreten von Vogelgrippe, Maul- und Klauenseuche und ähnlichen Themen stellt sich die Frage, welche Lehren aus der vergangenen Krisensituation gezogen wurden und wie in Zukunft reagiert werden kann.
In diesem Artikel werden zehn zentrale Aspekte der Corona-Zeit kritisch beleuchtet, insbesondere die politischen Fehlentscheidungen. Dabei werden unter anderem der PCR-Test, die Belastung des Gesundheitssystems, finanzielle Anreize für Kliniken sowie die Massenimpfkampagne thematisiert.
1. PCR-Test
Das zentrale Instrument zur Erkennung von „Infektionen“ waren PCR-Tests, wobei jene Zahlen in weltweiten Dashboards kommuniziert wurden. So wurde zur Begründung der Einschränkungsmaßnahmen, sich vor allem auf Statistiken zum Infektionsgeschehen berufen, wie Inzidenzen (Anzahl positiver PCR-Tests regional, etc.), die Hospitalisierungsrate (Anteil der hospitalisierten mit positivem PCR-Test), Infektionsrate (R-Wert) oder etwa der Fallsterblichkeit (Quote Verstorbener mit positiven PCR-Test)[1].
All diese Statistiken basieren darauf, dass ein PCR-Test eine Infektion nachweisen kann. Doch kann ein PCR-Test eine Infektion nachweisen?
Nein, ein PCR-Test kann keine Infektion nachweisen, da für den Nachweis einer „Infektion“ laut Definition des Infektionsschutzgesetz[2] es erforderlich ist, die Vermehrung eines Erregers festzustellen. Mit einem PCR-Test kann keine Aussage über die Vermehrung eines Erregers in einem Organismus getroffen werden. Dies bestätigten auf Nachfrage auch mehrere Fachinstitutionen wie Labore oder PCR-Testhersteller (siehe Artikel „Schriftlich dokumentiert: PCR-Test weist keine Infektion nach“).
Darüber hinaus zeigen die folgenden Punkte, dass ein PCR-Test nicht als Diagnostikinstrument geeignet ist.
1.) PCR-Testhersteller selbst weisen darauf hin, dass ein PCR-Test nicht für die Verwendung in der Diagnostik konzipiert ist: “These products are not intended for the diagnosis, prevention, or treatment of a disease.”[3]
2.) Ein PCR-Test kann positiv ausfallen und daraufhin ein Mensch als krank eingestuft werden, obwohl er gesund ist und keine Symptome aufweist (Interview von Christian Drosten).[4]
3.) Der PCR-Test ist wesentlich von der Anzahl der Amplifikationszyklen (Ct-Wert) abhängig, wodurch nahezu jeder Test ein positives Ergebnis liefern kann, wie Kary Mullis, der Erfinder der Methode, erläuterte.[5]
Der Umstand, dass ein PCR-Test keine Infektion nachweisen kann, bedeutet, dass alle Statistiken mit Bezug zum Infektionsgeschehen (Inzidenz, Infektionsraten (R-Wert), Hospitalisierungsrate, Positivitätsrate, Fallsterblichkeit, Abwassermonitoring mit PCR-Tests, usw.) kein Infektionsgeschehen abbilden und nicht die kolportierte Aussagekraft haben.
Empfehlung
Da PCR-Tests keine Infektion feststellen können, sollten diese nicht durchgeführt werden und keinen Einfluss auf die Diagnostik haben. Durch die breite Anwendung von PCR-Tests wird die gleiche Krankheit massenhaft diagnostiziert, was lediglich zu einer Verschiebung der Diagnosen führt.
2. Intensivbettenauslastung
Das zentrale Argument, welches stets für die Einschränkungsmaßnahmen angeführt wurde, war, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden sollte. In diesem Zusammenhang wurde wiederholt davor gewarnt und die Intensivbettenauslastung als entscheidend angesehen. Im Herbst 2023 teilte die Bundesregierung letztlich mit: „Das RKI hat […] keine bundesweite Überlastung dokumentiert.“[6]
Doch abgesehen davon stellt sich die Frage: Wie erfolgte die politische Umsetzung zum Monitoring der Intensivbettenauslastung?
Im Bericht des Bundesrechnungshofs im Sommer 2021 hieß es (über ein Jahr nach Beginn der ausgerufenen Notsituation):
„Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Intensivbetten sei wegen einer fehlenden einheitlichen Definition nicht sicher ermittelt worden.“[7]
„Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass das BMG bis heute nicht in der Lage ist, die Zahl der tatsächlich aufgestellten Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit verlässlich zu beziffern. Aufgrund von Interpretationsspielräumen bzw. wegen verschiedener Definitionen konnten die von den Ländern gemeldeten Zahlen weder nachvollzogen werden, noch sind gesetzliche Kontroll‐ und Rückforderungsmöglichkeiten vorgesehen. Damit fehlt ein Nach‐ weis für eine effiziente Mittelverwendung.“[8]
So existierte keine einheitliche Definition dafür, was als ‚Intensivbett‘ zählt, sodass Krankenhäuser unterschiedlichste Zahlen zurückmeldeten, wodurch die tatsächliche Anzahl der Intensivbetten bzw. die -Auslastung nicht verlässlich beziffert werden konnte. Auch eine Kontrollmöglichkeit zur effektiven Mittelverwendung war nicht vorgesehen.
Ein Bericht des Tagesspiegel erläuterte zur Datenqualität des Intensivregisters am 16.04.2021:
„Ein eigens geschaffenes Intensivregister listet nach Einschätzung des RKI derzeit nicht einmal die Hälfte der Betten auf und ist deshalb nicht voll aussagekräftig“[9]
Seitens des Bundesrechnungshofs hieß es in dem Bericht weiter:
„Das RKI äußerte gegenüber dem BMG mit Schreiben vom 11. Januar 2021 die Vermutung, dass Krankenhäuser zum Teil weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze meldeten, als tatsächlich vorhanden waren. Dadurch könnte der für die Gewährung von Ausgleichszahlungen erforderliche Anteil freier betreibbarer intensivmedizinischer Behandlungsplätze von unter 25 % erreicht werden. Krankenhäuser würden zunehmend die hauseigenen Controlling-Abteilungen mit der Übermittlung der Daten für das DIVI-Intensivregister verpflichten, um monetäre Nachteile für den Standort zu vermeiden. Dies sei dem RKI in zahlreichen E-Mails und Telefonaten konkret mitgeteilt worden. Auch Länder seien an das RKI herangetreten und hätten rückwirkend um eine Anpassung der Zahl der gemeldeten freien betreibbaren intensivmedizinischen Betten gebeten. Dabei seien Anpassungen nur für Zeiträume gefordert worden, die für die Ausgleichszahlung relevant waren.“[10]
Hierzu ist anzumerken, dass es bei einer Intensivbettenauslastung von 75 % und einer Inzidenz von über 70 im Landkreis die Möglichkeit für Krankenhäuser bestand, Prämien von der jeweiligen Landesbehörde zu erhalten.[11] Um die Intensivbetten-Prämien zu erhalten, wurden laut Bericht des Bundesrechnungshofs weniger Betten als tatsächlich vorhanden gemeldet und zusätzlich die übermittelten Zahlen sogar rückwirkend für die Zeit der Prämienauszahlung angepasst.
So wurden geringere Kapazitäten als tatsächlich vorhanden übermittelt oder vorhandene Kapazitäten künstlich verringert, um den Kriterien zur Prämienausschüttung und Vorstellungen der Landesbehörde zu entsprechen. Beides sollte in einer Notlage nicht erfolgen.
Die Datenqualität des Intensivregisters war ohne klare Definition eines „Intensivbetts“ und durch das finanzielle Anreizsystem nur eingeschränkt aussagekräftig.
Empfehlung
Für eine solide Datenqualität sollte eine Definition vorliegen, welche Betten als Intensivbetten zu zählen sind. Zudem sollte kein finanzielles Anreizsystem existieren, welches zur Verzerrung des beabsichtigten Lagebilds beiträgt oder gar zum Abbau von vorhandenen Intensivbettenkapazitäten.
3. Finanzielle Anreize für Kliniken
Neben der bereits ausgeführten Intensivbettenauslastung lagen weitere finanzielle Anreize für Kliniken vor. Ein solcher motivierte etwa auch zur vermehrten PCR-Testung und entsprechender Diagnosestellung, da für jeden positiv Getesteten mit entsprechender Diagnose und Behandlung täglich 100 € zusätzlich ausgeschüttet wurden.[12]
Darüber hinaus bekamen Kliniken auch für jede geplante, verschobene Operation Prämien, von 360 € bis 760 €, um Betten freizuhalten (sog. Freihaltepauschale).[13]
Zur Einordnung der ausgerufenen Notsituation und der Ausschüttung von Prämien aufgrund einer angeblichen Sonderbelastung sei erwähnt, dass
im Frühjahr 2020 etwa 410.000 Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt wurden.[14]
die Anzahl der Atemwegserkrankungen in 2020 unterhalb der Vor- und Folgejahre lag.[15]
wir uns an die weltweiten Tanzchoreografien des medizinischen Personals erinnern.
Empfehlung
Wie bereits zum PCR-Test ausgeführt, kann ein PCR-Test keine Infektion nachweisen und führt zu Diagnoseverschiebungen. PCR-Testungen sollten deshalb weder (finanziell) gefördert noch durchgeführt werden.
Im Gegensatz dazu kann es tatsächlich sinnvoll sein, in einer Notsituation temporär Betten freizuhalten, jedoch nicht ganzjährig über einen längeren Zeitraum (wie geschehen von 2020 bis Okt. 2021). Vor allem sollten dann keine Prämien ausgeschüttet werden, wenn die Gesamtanzahl der Patienten auf der Intensivstation sich nicht erhöht und auf gleichbleibendem Niveau bleibt.[16]
Auch sollten Kliniken, die Personal in Kurzarbeit haben oder die durch künstliche Personalverknappung Betten reduzieren, um die Auslastung zu erhöhen, ebenfalls keine Freihaltepauschalen erhalten.
4. Impf-Datenaustausch: Kassenärztliche Vereinigung und Paul-Ehrlich-Institut
Unmittelbar zu Beginn des ausgerufenen Notstandes wurde in der Tagesschau verdeutlicht, wie die weltweite Ausrichtung aussehen wird. Bill Gates äußerte sich sinngemäß: Erst wenn alle Menschen sich einer präventiven medizinischen Maßnahme unterzogen haben – geimpft sind – wird die ausgerufene Notsituation eingestellt werden.[17] Andere Maßnahmen erschienen kaum bzw. nicht relevant.
Als schließlich die Massenimpfkampagne Ende Dezember 2020 startete, war bereits im Gesetzentwurf vom 03.11.2020 vermerkt, dass zukünftig von einer Untererfassung von Impfnebenwirkungen auszugehen ist. Wörtlich:
„Allerdings zeigen die seit Inkrafttreten des IfSG vom Paul-Ehrlich-Institut erhobenen Daten, dass nicht alle Impfkomplikationen erkannt bzw. gemeldet werden und von einer Untererhebung auszugehen ist.“[18]
Weiter wird darin ausgeführt, dass Daten zur Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit) der neuen Impfstoffe nur eingeschränkt vorliegen und deshalb eine Auswertung der Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen von besonderer Wichtigkeit ist.
„Das Paul-Ehrlich-Institut war bislang darauf angewiesen, für langfristige, vergleichende Pharmakovigilanz-Untersuchungen im Einzelfall Gesundheitsdaten auf der Grundlage von § 75 SGB X von den Krankenkassen oder von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zu erwerben. Eine regelhafte aktive Pharmakovigilanz wie dies in den USA oder in anderen Staaten der EU seit langem Standard ist, war nur eingeschränkt möglich. Die Begrenzung der auf Einzelfallmeldungen basierenden Überwachung der Arzneimittelsicherheit (passiven Surveillance) soll deshalb mithilfe der pseudonymisierten Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgeglichen werden. Diese zusätzliche Datenbasis ist besonders wichtig bei der Einführung neuartiger Impfstoffe in den deutschen Markt sowie bei Veröffentlichung neuer Impfempfehlungen, da es bei diesen noch an breiten Erfahrungswerten fehlt.“[19]
Ernüchternd wird zum gesetzlich vorgeschriebenen Datenaustausch auf Anfrage von PlusMinus (ARD-Beitrag vom 20.11.2024) vom Bundesgesundheitsministerium am 14.11.2024 mitgeteilt (nach fast vier Jahren und der Massenimpfkampagne):
„Darüber hinaus werden aktuell Datenflüsse mit Angaben gemäß § 13 Absatz 5 IfSG von ersten Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) an das PEI getestet, die Auswertung der entsprechenden Datensätze durch das PEI ist derzeit in Vorbereitung.“[20]
Dabei hatte der AOK-Bundesverband seit 2021 das Bundesgesundheitsministerium bezüglich des Informationsaustauschs wiederholt aktiv angeschrieben und Vorschläge gemacht. Gegenüber PlusMinus äußerte sich der AOK Bundesverband im November 2024 dazu:
,,Doch der angebotene Informationsaustausch wurde vom Ministerium nicht in Anspruch genommen.“ [...] ,,Aus unserer Sicht ist es sehr bedauerlich, dass eine datenbasierte Beantwortung von Fragen zu Impfnebenwirkungen aller Geimpften aktuell in Deutschland nicht möglich scheint."[21]
Im Austausch des BMG mit dem PEI verdeutlicht das PEI was zur Beurteilung der Impfstoffsicherheit erforderlich ist:
“Fazit: Um die Sicherheit pandemischer Impfstoffe suffizient beurteilen zu können, benötigt das PEI das Pseudonym geimpfter Personen. Dies ermöglicht eine Auswertung von KV-Daten sowie die Sekundardatenanalyse von Krankenkassendaten für die Zwecke der Pharmakovigilanz, sofern gezeigt werden kann, dass das Pseudonym zur Auswertung dieser Datenquellen geeignet ist. Ist dies nicht der Fall, ist eine umfassende Beurteilung der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe auf der Basis deutschen Daten nicht möglich.”[56]
Auch die STIKO hatte sich aufgrund der eingeschränkten Datenlage unmittelbar zu Beginn der Massenimpfkampagne im Januar 2021 für den Datenaustausch der KV-Daten ausgesprochen.[22] Die KV-Daten sollten die bekannte Lücke in der Überwachung von Impfkomplikationen schließen, doch wurden bis heute, im Februar 2025, nicht ausgewertet und veröffentlicht, was bereits während der Massenimpfkampagne von höchster Relevanz gewesen wäre! Die STIKO sprach dennoch weitere Impfempfehlungen aus, obwohl die Daten nicht vorlagen.
Für den Datenaustausch zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen der Länder über das RKI hin zum Paul-Ehrlich-Institut, gab es erhebliche technische und datenschutzbezogene Herausforderungen. Selbst im Juli 2024 hieß es vom PEI auf eine Anfrage der Epoch Times, dass „umfangreiche Vorarbeiten” zur Umsetzung des Datenaustauschs erforderlich sind.[23] Das BMG erwartete eine erste Auswertung der Daten im vierten Quartal 2024.[24] Wie bereits ausgeführt, geschah dies bis heute nicht.
Als die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits 2022 auf Anfrage der Bundesregierung mitteilte, dass über 2,4 Millionen Impfnebenwirkungsmeldungen vorliegen, war nicht zu erkennen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Auswertung der Kassenärztlichen Vereinigungs-Daten durch das BMG und PEI forciert wurde.[25]
Gleiches Verhalten zeigte sich seitens der Bundesregierung bereits etwa ein Monat zuvor, als der Chef der BKK Pro Vita, Andreas Schöfbeck, in einem Brief auf 2,5 bis 3 Millionen Impfnebenwirkungsmeldungen und eine erhebliche Untererfassung durch das Paul-Ehrlich-Institut hinwies.[26]
Ebenso führten 1.919 Verdachtstodesfälle laut PEI-Sicherheitsbericht im Dezember 2021[27] sowie im Oktober 2024 3.441 Verdachtstodesfälle nicht zur erkennbaren Beschleunigung der Umsetzung gesetzlicher Pflichten.[28]
Empfehlung
Wenn, wie das Paul-Ehrlich-Institut davon ausgegangen wird, dass ausschließlich 5 bis 10 % der schweren Impfkomplikationen gemeldet werden,[29] dann würde dies 34.000 bis 68.000 Verdachtstodesfälle im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung bedeuten. Warum wird hier nicht gehandelt? In der Vergangenheit wurde das Medikament Lipobay nach 52 Verdachtstodesfällen vom Markt genommen. Dies geschah damals vom Hersteller selbst.[30]
Um den Datenaustausch nicht zu verschleppen, hätte das BMG als verantwortliche Oberbehörde des PEI und RKI eingreifen müssen, damit dieser dringend (ggf. mit externer Unterstützung) umgesetzt werden kann. Selbst wenn die technische Infrastruktur zum Datenaustausch nicht nutzbar war, hätten andere Übermittlungswege für die Daten, bspw. die quartalsmäßige Übermittlung per Cloud, genutzt werden müssen, um eine zeitlich kritische Auswertung elementarer Daten zu ermöglichen. Eine Initiative der Bundesländer die Daten der KV auszuwerten wäre ebenfalls ein weiterer Schritt gewesen, welcher nicht in Betrachtung gezogen wurde.
Die STIKO hätte das Aussprechen von Impfempfehlungen einstellen müssen, da der wichtigste Datenaustausch zu Impfnebenwirkungen nicht stattfand.
5. Impfkomplikationsmonitoring per App
Direkt zu Beginn der Massenimpfkampagne am 14.01.2021 hatte die STIKO, wie bereits erwähnt, nicht nur die Notwendigkeit der Auswertung der KV-Daten hervorgehoben, sondern auch eine breite Bewerbung der Impfnebenwirkungs-App ‚SafeVac 2.0‘ „dringend angemahnt“.[31] Obwohl die App in den öffentlichen Medien nicht wahrnehmbar beworben wurde, registrierten sich über 730.000 Menschen.
Mit Beginn der Massenimpfkampagne wurden dem PEI durch die SafeVac-App Impfkomplikationen übermittelt. Die auf diesem Weg festgestellten schwerwiegenden Impfkomplikationen wurden im ersten Sicherheitsbericht vom 04.01.2021 veröffentlicht und danach erst wieder zwischenzeitlich im 12. bis 16. Bericht (Veröffentlichungen vom 15.07.2021 bis 23.12.2021) behandelt. Seitdem wurden in den Sicherheitsberichten die Daten der SafeVac-App bzw. die Quote schwerwiegender Impfkomplikationen nicht mehr erwähnt, obwohl die Quote schwerwiegender Impfkomplikationen stetig anstieg (von 0,046 % am 04.01.2021 auf 0,39 % am 23.12.2021)! Das Ergebnis war: Das PEI veröffentlichte im September 2022 zur SafeVac-App, dass erst “[n]ach Abschluss der Datenerhebung Ende 2023” die weiteren Daten ausgewertet und veröffentlicht werden.[32]
Gleichzeitig wurde die Registrierung neuer Nutzer für die App und damit die Meldung von Impfkomplikationen ab dem 01.10.2022 eingestellt. Daneben wurde mitgeteilt, dass die gemeldeten Daten der Teilnehmer lediglich bis zu zwölf Monate nach Abschluss der sogenannten “Grundimmunisierung” in der App verfügbar sind.[33]
Empfehlung
Es wird empfohlen, eine entwickelte App zum Melden von Impfkomplikationen dauerhaft zur Verfügung zu stellen, sodass Meldungen unmittelbar an der richtigen Stelle – dem PEI – vorliegen, geprüft und ausgewertet werden können.
Diese Auswertung sollte regelmäßig, zeitnah und transparent erfolgen, um die Anzahl der schwerwiegenden Nebenwirkungen zu beobachten und in die Entscheidungsfindung einfließen lassen zu können.
Darüber hinaus sollten die gemeldeten Daten der App-Benutzer dauerhaft einsehbar sein und es keinen Registrierungsstopp geben, während weitere entsprechende Impfungen vorgenommen werden.
6. Bewältigung von Impfkomplikationen
Die Lage im verantwortlichen Paul-Ehrlich-Institut zur Untersuchung von Impfkomplikationen wurde anfangs 2020 für ganz Deutschland mit 13 Mitarbeitern[34] wie folgt beschrieben:
"So habe es Leute im PEI gegeben, "die haben sich nur um Todesfälle gekümmert und Leute, die haben sich nur um Myokarditis gekümmert, wir hatten ja viel mehr Arbeit als zuvor, nur durch diesen Impfstoff. Wir haben aus anderen Abteilungen Hilfe bekommen, weil wir zu wenig Leute für die Bearbeitung der Impfnebenwirkungen hatten.““[35]
Auf Anfrage hatte die Bundesregierung im Oktober 2024 Daten mitgeteilt, die ergaben, dass die Nebenwirkungsmeldungen bei den Covid-19-Impfungen 21-mal häufiger auftreten als bei anderen Impfungen.[36]
Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichte neben neun Rote-Hand-Briefen (Warnschreiben der Hersteller)[55] wenig später, am 28.11.2024, eine Liste von knapp einer Million Fällen (974.931) mit Impfkomplikationen im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung.[37]
Empfehlung
Wenn der Gesetzesvorschlag vom 03.11.2020 bereits darauf hinweist, dass mit vielen Impfkomplikationen zu rechnen ist und der Überwachung der Impfstoffe die erforderliche Priorität eingeräumt wird, dann sollten bereits vorab Mitarbeiter zusätzlich eingestellt werden und gegebenenfalls interne Umorganisationen stattfinden.
Da bedingt zugelassene Impfungen 21-mal so häufig zu Nebenwirkungen führten wie vergleichbare Medikamente, dann sollte diese Zahl als Sicherheitssignal erkannt und dringlich darauf hingewirkt werden, dass mindestens eine Aussetzung der Präparate erfolgt. Bei AstraZeneca erfolgte zwar eine Einstellung durch das BMG, jedoch nicht transparent bzw. nachvollziehbar. Wieso eine Einstellung der anderen bedingt zugelassenen Impfstoffe nicht erfolgte, bleibt dadurch ungewiss.
7. Dokumentation des Impfstatus in Krankenhäusern
Zur Beobachtung von Hospitalisierten wurden Kliniken per Verordnung im Juli 2021 auferlegt, den Impfstatus der Patienten zu dokumentieren.[38] Wer dem nicht nachkam, dem drohte eine Strafe von bis zu 25.000 Euro durch die Landesbehörden.[39]
2022 waren es laut Auskunft der Bundesregierung etwa 448.000 Menschen in Deutschland, die mit einem positiven Test hospitalisiert wurden, wovon bei 243.000 Menschen (54 %) der Impfstatus unbekannt war.[siehe jedoch Anmerkung in Quelle; 40] In Sachsen hingegen war in etwa 90 % der Fälle der Impfstatus nicht bekannt![41] Strafen für das Nicht-Dokumentieren des Impfstatus sind nicht bekannt bzw. wurden nicht verhängt.[42]
Dies stellte einen Anreiz dar, den gesetzlichen Forderungen, den Impfstatus korrekt festzustellen oder nachträglich zu ermitteln, nicht nachzukommen und begünstigte eine Untererfassung von Impfkomplikationen.
Anzufügen ist zudem, wie der Bayerische Rundfunk berichtete, dass in mehreren Bundesländern bei Unklarheit des Impfstatus des Patienten, häufig die Einordnung als „ungeimpft“ und nicht in die Kategorie „unbekannter Impfstatus“ erfolgte.[43]
Weiter ist darauf hinzuweisen, dass, wenn im Krankenhaus eine Impfkomplikation festgestellt wird und diese jedoch nicht an das Gesundheitsamt gemeldet wird, die Impfkomplikationsmeldung nicht beim Paul-Ehrlich-Institut ankommt, auch wenn der Fall später als Impfnebenwirkung-codiert abgerechnet wird.
Empfehlung
Es wird angeregt, wie rechtlich vorgeschrieben, Bußgelder für die Missachtung der Datenübermittlungspflicht zu verhängen – vor allem in jenen Fällen, in denen der Impfstatus nachweislich fahrlässig erfasst, falsch kategorisiert oder absichtlich nicht gemeldet wurde. Eine Meldequote von 10 % (wie in Sachsen) oder lediglich der Hälfte der Patienten stellt eine unzureichende, nicht repräsentative Datengrundlage dar und ermöglicht keine zuverlässige Einschätzung von hospitalisierten Patienten mit Impfkomplikationen.
Dahingehend, da speziell Formulare und entsprechende Regelungen mit Strafen entworfen und vorgesehen wurden, sollten Gesundheitsämter ihre Aufgabe wahrnehmen, zu beobachten, dass Krankenhäuser eine korrekte und vollständige Meldung des Patienten-Impfstatus vornehmen, um ein verbessertes Impfstoffmonitoring zu gewährleisten.
Eine Sensibilisierung seitens der Gesundheitsämter durch eine wiederholte Kommunikation gegenüber den Kliniken, regelmäßige Prüfungen oder Hinweise zu Schulungen zur korrekten Ermittlung und Erfassung des Impfstatus, stellen weitere erforderliche Maßnahmen zur Überwachung bei einer nie da gewesenen Massenimpfkampagne dar.
8. Finanzielle Anreize für Ärzte
Finanzielle Anreize für Ärzte zur Durchführung von Impfungen existierten mit stark erhöhten Vergütungen[44]; jedoch blieb bis heute die sehr zeitaufwendige Erfassung und Meldung von Impfnebenwirkungen für Ärzte unvergütet, was eine entsprechende Untererfassung von Impfkomplikationen förderte.[45], [46]
Daneben war es für einen Patienten finanziell sicherer, eine Long-Covid-Diagnose zu erhalten, da hierfür die Kosten für die Behandlungen von der Krankenkasse größtenteils übernommen werden, während dies bei einer Post-Vac-Diagnose nicht der Fall ist.[47]
Empfehlung
Die Ärzte sollten die beanspruchte Zeit zur Erfassung und Meldung von Nebenwirkungen ebenfalls vergütet bekommen.
Um systematisch gestellte Fehldiagnosen als Long-Covid anstelle von Post-Vac nicht zusätzlich zu fördern, sollten die Kosten für die gleichen Behandlungen, unabhängig davon, ob Long-Covid- oder Post-Vac-Diagnose von der Krankenkasse übernommen werden.[48]
9. Ausstellung der Todesbescheinigung und Obduktion
Tom Lausen, Datenanalyst und Sachverständiger bei verschiedenen Gremien und Gerichten, sagte, dass laut Herrn Mentzer vom PEI, 90 % der Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung von den Angehörigen und nicht von Ärzten gemeldet wurden, die den Totenschein ausstellten.[49]
Das Bundesland Niedersachsen schrieb in diesem Zusammenhang in einem Erlass vor, dass alle Todesfälle, die 14 Tage nach einer Impfung eintraten, grundsätzlich obduziert werden sollen, da dies wesentliche Informationen zur Bewertung von Impfungen beitragen kann und ein „intensiviertes Impfschadensmonitoring dringend geboten“ ist.[50] Wörtlich wird vom Bundesland Niedersachsen ausgeführt:
„Um mögliche kausale Zusammenhänge zwischen Covid-19-Impfung und Tod ermitteln zu können, ist es sehr wichtig, dass alle Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zuverlässig gemäß IfSG übermittelt werden. Obduktionen liefern ergänzend wesentliche Informationen und tragen zur Bewertung der Impfstoffsicherheit bei.“ [51]
Da auf dem Totenschein das Datum der letzten Covid-19-Impfung nicht vermerkt war, wurden häufig keine weiteren Untersuchungen bzw. Obduktionen durchgeführt.
Die Ausstellung der Todesbescheinigung ist letztlich von herausragender Wichtigkeit, da damit die Weichen gestellt werden, ob eine Leiche zur Bestattung freigegeben wird oder ob weitere Ermittlungen im Hinblick auf einen nicht natürlichen Tod (z. B. Impfung) erforderlich sind.
Empfehlung
Um eine Untererfassung der Todesfälle nach Impfung nicht zu fördern, sollte die Todesbescheinigung, die von den Landesbehörden der Bundesländer ausgegeben wird, ein weiteres Feld aufweisen bezüglich des Zeitpunkts der letzten COVID-19-Impfung.
Zusätzlich sollten die Beteiligten (Angehörige, Arzt oder Polizei) bei jedem unerwarteten Todesfall den Impfpass in Augenschein nehmen, abfotografieren oder mitnehmen, um den letzten COVID-19-Impfzeitpunkt zu dokumentieren und das Nebenwirkungsprofil eines neuartigen Arzneimittels zu ergänzen.
10. Impf-Dashboard
Anstelle eines Dashboards mit Statistiken zu positiven PCR-Tests, welche keine Infektionen und damit kein Infektionsgeschehen abbilden können, empfiehlt sich vielmehr ein Impf-Dashboard, um über das bedingt zugelassene Medikament und dessen Auswirkungen informiert zu sein. Eine Statistik ist jedoch nur so gut wie die Datengrundlage, auf die durchgehend geachtet werden sollte. Das Impf-Dashboard könnte etwa folgende Statistiken umfassen:
Anzahl Impfnebenwirkungsmeldungen durch COVID-19 Impfstoffe pro Tag gesamt
Anzahl der Arztbesuche mit Impfnebenwirkungen durch COVID-19 Impfstoffe
Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage durch COVID-19 Impfstoffreaktionen und -Komplikationen
Anzahl gemeldeter Todesfälle am Tag der Impfung (sowie 1, 2, 3, 7, 14 und 30 Tage nach der Impfung, aufgeteilt pro Altersgruppe 0-11, 12-17, 18-59, 60 und älter)
Anzahl der erfassten sog. „Impfdurchbrüche“ (Menschen, die geimpft wurden und bis zu 7 Tage danach Symptome der angeblichen neuen Krankheit feststellen)
Verhältnis der Geimpften und Ungeimpften auf Intensivstation
Zeitleiste mit der Anzahl durchgeführter Impfungen und dem Sterbegeschehen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte anerkannt, dass COVID-19 Impfstoffe Menschen töten können.
„Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können (vgl. Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 7. Februar 2022 – Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 – S. 5, 8 f., 28 ff.). Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel.“[52]
Weiter stellte das Bundesverfassungsgericht fest:
„Gleichwohl kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen, weil sie durch nachträgliche Erkenntnisse oder Entwicklungen erschüttert werden.“[53]
Wenn dies kein Anstoß zur Aufarbeitung ist – selbst wenn Behörden und Minister dies nicht beabsichtigen.[54]
Der Artikel zusammengefasst als Tabelle:
Danksagung: Danke an Tom Lausen für seine top Recherchen und Ausdauer bei der Aufarbeitung! Erreichbar unter: https://t.me/TomLausen
[1] „"Die Fallsterblichkeitsrate ist rätselhaft", sagte Richard Pebody von der WHO“, denn diese ist wesentlich davon abhängig wer bzw. wo getestet wird (beispielsweise vorrangig in Altenheimen?). https://www.mdr.de/wissen/corona-berechnung-todesrate-unterschiede-italien-100.html
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html
[3] https://www.qiagen.com/de/products/discovery-and-translational-research/dna-rna-purification/multianalyte-and-virus/qiaamp-viral-rna-kits?clear=true#orderinginformation
[4] https://www.wiwo.de/technologie/forschung/virologe-drosten-im-gespraech-2014-die-who-kann-nur-empfehlungen-aussprechen/9903228-2.html
[5] https://odysee.com/@Konjunktion:5/-PCR-Test-Erfinder-und-Nobelpreistr%C3%A4ger-Kary-Mullis-zum-Testverfahren:5
[6] https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009036.pdf S. 38
[7] https://cdn.businessinsider.de/wp-content/uploads/2021/06/19-8745-BRH-Bericht-uber-Prufung-ausgewahlter-coronabedingter-Ausgaben-1.pdf
[8] https://cdn.businessinsider.de/wp-content/uploads/2021/06/19-8745-BRH-Bericht-uber-Prufung-ausgewahlter-coronabedingter-Ausgaben-1.pdf
[9] https://www.tagesspiegel.de/politik/bei-1-3-sind-wir-im-juni-an-der-belastungsgrenze-das-steckt-hintermerkels-corona-rechnung/25745104.html
[10] https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2021/coronabedingte-ausgaben-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1
[11] https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__21.html
[12] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/200604_COVID-19-Ausgleichszahlungs-AEnderungs-Verordnung_-_AusglZAEV.docx.pdf S. 2
[13] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/1-quartal/corona-gesetzespaket-im-bundesrat.html
[14] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitswesen-aerzte-und-kliniken-meldeten-kurzarbeit-fuer-mehr-als-400-000-beschaeftigte-an/26041384.html
[15] https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2021_2022/2021-52.pdf S. 6, Abb. 6
https://intensivstationen.net/
[18] https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923944.pdf oder https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/Drittes_Bevoelkerungsschutzgesetz.pdf S. 28
[19] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/Drittes_Bevoelkerungsschutzgesetz.pdf S. 28
[20] https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/plusminus-vom-20-november-2024/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy8yMDI0LTExLTIwXzIzLTM1LU1FWg Min. 08:45
[21] Wie zuvor
[22] https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/7579/STIKO-Komplett-17-12-2020-Zur-Ver%C3%B6ffentlichung-NEU.pdf?sequence=1&isAllowed=y S. 50
[23] https://images-de.epochtimes.de/uploads/2024/08/240726-EpochTimes-Reitler-COVID-19-UAW-KV-Auswertung-und-PEI-Auswertung_PEI.pdf
[24] https://www.epochtimes.de/gesellschaft/pei-im-zugzwang-ueberfaellige-auswertung-zu-corona-impfung-soll-noch-2024-vorliegen-a4807416.html
[25] https://www.kbv.de/media/sp/2022-06-16_Anfrage_codierte_Impfnebenwirkungen_Covid-19.pdf
[26] https://img.welt.de/bin/brief%20PEI_bin-237107021.pdf
[27] https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf?__blob=publicationFile&v=7
[28] https://dserver.bundestag.de/btd/20/139/2013973.pdf S. 58, https://www.welt.de/politik/deutschland/plus254925040/Pandemie-Die-unbekannten-Impfstofftoten.html
[29] https://pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/bulletin-arzneimittelsicherheit/2010/4-2010.pdf?__blob=publicationFile&v=2 S. 19
[30] https://www.spiegel.de/wirtschaft/lipobay-skandal-zahl-der-todesfaelle-fast-verdoppelt-a-177969.html
[31] https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/7579/STIKO-Komplett-17-12-2020-Zur-Ver%C3%B6ffentlichung-NEU.pdf?sequence=1&isAllowed=y S. 50
[32] https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2022/220927-safevac-2-0-beobachtungsstudie-geht-in-die-schlussphase.html , https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/arzneimittelsicherheit.html , https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007508.pdf
[33] https://www.aerztezeitung.de/Politik/PEI-beendet-fuer-Studie-SafeVac-20-zur-COVID-19-Impfung-die-Rekrutierung-432861.html
[34] https://dip.bundestag.de/vorgang/anzahl-der-beim-paul-ehrlich-institut-mit-der-erfassung-von-verdachtsf%C3%A4llen-im/292470?f.deskriptor=Impfstoff&start=75&rows=25&pos=83
[35] https://www.nordkurier.de/politik/untersuchungssausschuss-zu-corona-britta-ernst-frau-von-olaf-scholz-muss-aussagen-1970339
[36] https://jessica-tatti.de/schriftliche-frage-jessica-tatti-zu-corona-impfstoffsicherheit-nebenwirkungen-und-zu-einer-stiftung-fuer-post-vac-betroffene/
[37] https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/rohdaten-sicherheitsberichte/download-xls-uaw-daten-2020-12-27-bis-2023-12-31.html?nn=169638&cms_dlConfirm=true Hinweis: Die Anzahl der gemeldeten Komplikationen können ein und dieselbe Person betreffen.
[38] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/H/21-07-07_RefE_HospitalisierungsV._nach_Ressortabstimmung.pdf § 1 Abs. 2 Nr. 1 lit. G
[39] https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008804.pdf S. 109f
[40] Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/096/2009662.pdf S. 147f;
Die Anzahl hospitalisierter Menschen mit positivem Test beträgt lt. Inek-Datenbrowser mit den Krankenhausdaten ca. 820.000 Fälle (https://t.me/TomLausen/489) oder über 815.000 Fälle (https://www.springermedizin.de/statistische-krankenhausdaten-diagnosedaten-der-krankenhauspatie/27192692#Fn5) und ist damit knapp doppelt so hoch, wie die von der Bundesregierung übermittelten Anzahl! Dies sorgt für 29% bei denen der Impfstatus bekannt ist, anstelle der 54%!
[41] https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13581&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined
[42] Anfrage in Sachsen https://www.achgut.com/quelle/dokument_lausen/die_untersuchung/sammelmappe-anlagen.pdf S. 62f
[43] https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-bayern-weist-inzidenz-nach-impfstatus-nicht-mehr-aus,SrBjI0k „Die Behörde rechnete, wie einige andere Bundesländer, pauschal alle positiven Corona-Fälle mit unbekanntem Impfstatus zur Gruppe der Ungeimpften.“
[44] https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/corona-impfungen-108.html
[45] https://www.aerztezeitung.de/Politik/Corona-Impffolgen-melden-Regierung-plant-kein-zusaetzliches-Honorar-fuer-Aerzte-428360.html
[46] https://www.focus.de/gesundheit/ausmass-bleibt-unklar-viele-impfnebenwirkungen-nicht-gemeldet-ministerium-verschleppte-wichtige-datenerfassung_id_79102312.html
[47] https://web.archive.org/web/20230526143727/https://www.ardmediathek.de/video/zur-sache-baden-wuerttemberg/krank-nach-corona-impfung-werden-betroffene-im-stich-gelassen/swr-bw/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE4NjMxNjI 13:08
[48] Hierbei sollten Post-Vac-Fälle durch Ärzte mit dem ICD-Code U12.9 (oder T88.0, T88.1, Y59.9) codiert werden, anstelle von Post-/Long-Covid (U09.9). Zudem können Ärzte Impfschäden mit folgenden Ziffern seit 01.01.2025 abrechnen https://www.kbv.de/html/1150_73128.php
[49] https://t.me/TomLausen/65
[50] https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_02500/01001-01500/19-01393.pdf S. 2
[51] https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-vom-05-2-21-obduktionen-bei-todesfaellen-im-zeitlichen-zusammenhang-mit-einer-covid-19-impfung/789443/anhang/2021-02-04-covid-19-erlass-obduktion-nach-impfung.pdf
[52] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/02/rs20220210_1bvr264921.html
[53] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/04/rs20220427_1bvr264921.html
[54] https://www.welt.de/politik/deutschland/plus242850955/Impfschaeden-Es-ist-offensichtlich-dass-die-eine-Hand-nicht-weiss-was-die-andere-tut.html ,
„Wie viele Geimpfte mit Post-Vac-Syndrom es in Berlin gibt ist unbekannt. Ärzte berichten von immer mehr Fällen - aber offizielle Zahlen gibt es keine. Auch nicht bei der Senatsverwaltung für Gesundheit. Auf eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus [nach Post-Vac-Betroffenen]heißt es lapidar: "Diese Zahlen werden nicht erhoben"“
[55] https://www.pei.de/DE/newsroom/veroffentlichungen-arzneimittel/sicherheitsinformationen-human/2021/2021-node.html
[56] https://media.frag-den-staat.de/files/foi/857428/02-perspektive-impfsurveillance-digimpfquotenmonitoring-red_geschwaerzt.pdf
Es ist wichtig, sich auf das Wesentliche zu besinnen. Sie zeigen sehr schön, was passiert ist. Alle gesellschaftlichen Stellen wurden ermuntert sich zu bedienen. Immer zum Schaden der Menschen, die schikaniert, verleumdet und ihrer Existenz beraubt worden sind. Das Muster kann und wird sich mühelos auf jedes Thema in der Zukunft anwenden lassen. Das was sich in den letzten 5 Jahren noch teils dillentantisch zwischen den Pandemiegewinnern abgespielt hat, wird sich dann mit großer Routine erneut vor unseren Augen (besser noch im Hinterzimmer) abspielen